Ihre Stimme in Europa!

In Brüssel werden regemäßig Entscheidungen getroffen, die spürbare Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger sowie auf Unternehmen im europäischen Raum haben. Einige davon werden als positiv und hilfreich empfunden, andere jedoch als Bevormundung oder gar als direkt Eingriff auf die Selbstbestimmung bzw. bei Unternehmen auf die Geschäftstätigkeit.

Die EU-Kommission hat deshalb ein großes Interesse daran zu erfahren, welche (eventuell auch nicht vorhersehbare) Auswirkungen ihre Entscheidungen hat. Um hierfür eine Plattform zu schaffen, hat die Kommission das Instrument der öffentlichen Konslutationen bzw. des direkten Feedbacks an die EU ins Leben gerufen.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks sind aufgerufen, diese Instrumente in Anspruch zu nehmen, getreu einem Leitsatz der EU: "Think small first".

In dieser Rubrik finden Sie in unregelmäßigen Abständen Berichte zu aktuellen Vorgängen, Überlegungen und Entscheidungen der EU, die sich auf Handwerksbetriebe direkt oder indirekt auswirken - immer verbunden mit der Möglichkeit, ein Feedback dazu zu geben, dass wir an die EU weiterleiten.

Kostenloses EU-Übersetzungstool für KMU

Der maschinelle Übersetzungsdienst eTranslation kann von öffentlichen Einrichtungen der Europäischen Union (EU) und der Mitgliedstaaten bereits seit dem Jahr 2017 genutzt werden, nun ist er auch für KMU aus Europa zugänglich. Das Tool übersetzt Dokumente und Texte in 27 Sprachen. Hierzu zählen neben den 24 offiziellen Sprachen der EU auch Isländisch, Norwegisch und Russisch.

Konsultation: EU plant neuen Rahmen für städtische Mobilität

Aktuell konsultiert die Europäische Kommission interessierte Kreise zu einem neuen Rahmen für städtische Mobilität, den sie noch in diesem Jahr vorzulegen beabsichtigt. Zu erwarten ist kein Rechtsakt zur Regelung städtischer Verkehre, sondern eine Art Aktionsplan, der unterschiedliche Maßnahmen bündelt.

Konsultation: Grenzüberschreitende Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten

Die Europäische Kommission plant ein Programm zur Erleichterung der Beilegung von grenzüberschreitenden Besteuerungsstreitigkeiten für Unternehmen. Die Einschätzung der Unternehmen wird.  Bis 15. September können Sie Ihre Rückmeldung zu dem Vorhaben der Europäischen Kommission geben. Ihre Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten und ihre Erwartungen an Lösungen, die das neue System bereitstellen soll, können Sie hier einbringen: https://nrweuropa.de/dienstleistungen/feedback-an-die-eu/umfrage-grenzueberschreitende-steuerfragen.html

Feedback zu Problemen im Binnenmarkt

Haben Sie schon mal ein Problem mit der Gesetzgebung der EU gehabt oder sich über bestimmte Vorgaben geärgert? Das Portal Your Europe hat eine Seite freigeschaltet, über die Sie Feedback zu Problemen im Binnenmarkt geben können. Haben Sie Probleme bei der Lieferung von Waren in ein anderes Land der EU oder beim Empfang von Waren aus einem anderen EU-Land? Möchten Sie oder Ihr Unternehmen einen Auftrag in einem anderen EU-Land ausführen und stoßen Sie dabei auf Probleme?

Diese Sachverhalte können Sie anonym melden. Der Fragebogen ist sehr kurz gefasst und ermöglicht Ihnen daher, in wenigen Schritten Ihren Fall vorzutragen. Den Fragebogen finden Sie hier: https://fosmo.youreurope.europa.eu/

Hätten Sie gerne persönliche Unterstützung bei der Lösung Ihres Problems? Möchten Sie sich mit uns austauschen über Möglichkeiten, wie Sie dennoch zum Ziel kommen könnten?

Dann sprechen Sie uns an:

LGH, Frau Almut Schmitz, Tel. 0211-30108 450, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutzen Sie unser ausführlicheres Formular, wir melden uns dann bei Ihnen:
document KMU Feedback an die EU - Formular (709 KB)

Geschäftsbeziehungen UK

Haben Sie Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in Großbritannien? Liegen diese zur Zeit auf Eis?

Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU, das Ende 2020 geschlossen wurde, regelt, wie nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gemeinsame Handelsbeziehungen und der Austausch von Dienstleistungen fortgesetzt werden können. Die Dienstleistungsfreiheit, die wir in der EU schätzen gelernt haben, gilt allerdings nicht mehr: zur Einreise nach Großbritannien zur Erbringung von Dienstleistungen (Montage, Werklieferung, Leistung an Privatkunden) ist nun eine Genehmigung, in der Regel ein Visum, erforderlich.

Ohne Visum können Sie einreisen, wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeiter bereits vor 1.1.2021 in UK tätig waren. Bis 30.06.2021 können Sie hierfür eine Grenzarbeiter-Erlaubnis beantragen: pdf Merkblatt Frontier Worker Permit (UK) (153 KB)

Sind Sie unsicher, welche Regelungen für Ihr Unternehmen gelten und haben Sie Beratungsbedarf? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei, durch die nicht ganz einfachen Regelungen des Brexit-Handelsvertrags zu navigieren, damit SIe Ihre Aktivitäten in Großbritannien hoffentlich bald wieder aufnehmen können

Die LGH ist als Dienstleister angeschlossen an das European Enterprise Network (EEN). Das Enterprise Europe Network ist mit Vertretungen in mehr als 60 Ländern das weltweit größte Netzwerk von Informations- und Beratungsstellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Ansprechpartner des Enterprise Europe Network in Nordrhein-Westfalen ist das Konsortium NRW.Europa.

Ansprechpartner/innen KMU Feedback

Almut Schmitz Leiterin Koordinierungsstelle Außenwirtschaft 0211-30108-450 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Küter, Kristin Projektreferentin Koordinierungsstelle Außenwirtschaft 0211-30108-451 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.