Haben Sie Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in Großbritannien? Liegen diese zur Zeit auf Eis?
Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU, das Ende 2020 geschlossen wurde, regelt, wie nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gemeinsame Handelsbeziehungen und der Austausch von Dienstleistungen fortgesetzt werden können. Die Dienstleistungsfreiheit, die wir in der EU schätzen gelernt haben, gilt allerdings nicht mehr: zur Einreise nach Großbritannien zur Erbringung von Dienstleistungen (Montage, Werklieferung, Leistung an Privatkunden) ist nun eine Genehmigung, in der Regel ein Visum, erforderlich.
Ohne Visum können Sie einreisen, wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeiter bereits vor 1.1.2021 in UK tätig waren. Bis 30.06.2021 können Sie hierfür eine Grenzarbeiter-Erlaubnis beantragen:
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Merkblatt Frontier Worker Permit (UK)
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Sind Sie unsicher, welche Regelungen für Ihr Unternehmen gelten und haben Sie Beratungsbedarf? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei, durch die nicht ganz einfachen Regelungen des Brexit-Handelsvertrags zu navigieren, damit SIe Ihre Aktivitäten in Großbritannien hoffentlich bald wieder aufnehmen können