Meisterprämie NRW

Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den fachlich und zeitlich anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.

Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der „Meisterprämie“ in Nordrhein-Westfalen, die per Runderlass am 21.06.2023 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wurde. Die vollständige „Förderrichtlinie Meisterprämie“ finden Sie hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21145&ver=8&val=21145&sg=0&menu=0&vd_back=N

Die Meisterprämie NRW richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die

  • die ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben,
  • deren Meisterprüfungszeugnis ab dem 01.07.2023 ausgestellt wurde und
  • ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW hatten.

Das Antragsportal sowie viele weitere Informationen zur Meisterprämie findet sich unter:

meisterprämie.nrw

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.