Meisterprämie NRW

Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den fachlich und zeitlich anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.

Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder des Just Transition Funds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden (ESF – Förderrichtlinie 2021 - 2027).

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister können die Meisterprämie beantragen, wenn

  • sie ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben,

  • das Meisterprüfungszeugnis bei Antragstellung nicht älter als drei Monate ist und

  • ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW lag.

Das Antragsportal sowie viele weitere Informationen zur Meisterprämie findet sich unter:

meisterprämie.nrw

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