Infrastrukturförderung an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Die Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) im Handwerk und in der Industrie, getragen von Kammern, Innungen, Kreishandwerkerschaften und Verbänden, sind von herausragender Bedeutung für die duale Erstausbildung und die Höhere Berufsbildung in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung unterstützen Land und Bund Infrastrukturmaßnahmen an ÜBS mit Fördermitteln.
Wir haben auf dieser Internetseite Formulare und Unterlagen für Träger von ÜBS in Nordrhein-Westfalen zusammengestellt, die sie für ihre Antragstellung zur Infrastrukturförderung benötigen.
1. ÜBS-Landesförderung
Förderung der aus- und weiterbildungsrelevanten Ausstattung sowie des Aus- oder Umbaus bzw. der Modernisierung oder Umstrukturierung von Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS) durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Eine Landesförderung ist in der Regel nur in Kofinanzierung mit dem Bund möglich. Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Anzeige, die über die zuständige Kammer bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen ist. Anzeigen unter 1 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen ist jeweils ein Projekt-Erhebungsbogen beizufügen. Anzeigen sind fortlaufend (ohne Stichtag) möglich. Nähere Informationen enthält das Merkblatt des Landesarbeitsministeriums (s.u.).
- pdf Merkblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (25.09.2019) (333 KB)
- document Formular zur Anzeige (35 KB)
- pdf Handreichung zur Anzeige (12 KB)
- document Projekterhebungsbogen (53 KB)
2. ÜBS-Kofinanzierung des Bundes
Für die Bundesförderung der ÜBS-Infrastruktur gelten die „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ des BMBF und des BMWi in der jeweils gültigen Fassung. Anträge auf Kofinanzierung der Maßnahme sind separat über die zuständige Kammer beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder - sofern die Investitionen insbesondere für die überbetriebliche Weiterbildung in der jeweiligen Bildungsstätte relevant sind - beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
3. Bundes-Sonderprogramme zur ÜBS-Digitalisierung
Mit dem „Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung“ unterstützt das BMBF Überbetriebliche Berufsbildungsstätten bei der digitalen Modernisierung von Bildungsangeboten, die insbesondere die überbetriebliche Ausbildung betreffen. Anträge sind beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) einzureichen.
Für Digitalisierungsinvestitionen, die insbesondere der überbetrieblichen Weiterbildung dienen, können Überbetriebliche Berufsbildungsstätten Mittel aus dem BMWi-Programm „Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren“ beantragen. Anträge zu diesem Programm sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorzulegen.