Programme zur Berufsbildung

Die LGH ist beauftragt, die berufliche Bildung mit Mitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zu fördern. In diesem Rahmen wickelt sie verschiedene Förderprogramme ab bzw. begleitet deren Umsetzung.

Übergangslotsen

Das Projekt „Übergangslotsen“ richtet sich an ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs aus den Bildungsgängen Ausbildungsvorbereitung (AV/VZ), Berufsfachschule 1 (BFS1) und Berufsfachschule 2 (BFS2). Die Übergangslotsinnen und -lotsen sollen einen gezielten Beitrag dazu leisten, die Übergangsquote aus dem Übergangssektor in Berufliche Ausbildung zu erhöhen und damit zugleich die Verweildauer in den genannten Bildungsgängen zu reduzieren. Mit dem Projekt sollen landesweit rund 10.000 Schülerinnen und Schüler begleitet werden.

Ausbildungsbotschafter und Ausbildungsbotschafterinnen NRW - Unterwegs für „Kein Abschluss ohne Anschluss“

Das Projekt „Ausbildungsbotschafter und Ausbildungsbotschafterinnen NRW“ ergänzt die bereits etablierten Berufsorientierungsangebote der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Ziel ist es, die duale Berufsausbildung bei Schülerinnen und Schülern als anerkannten, wichtigen und erstrebenswerten Einstieg in die berufliche Karriere in den Blick zu rücken.

Förderung der überbetrieblichen Unterweisung

Die Ausbildung im Dualen System setzt sich aus den Säulen Betriebliche Berufsausbildung und Berufsschule zusammen. Die Überbetriebliche Unterweisung - kurz ÜLU, ÜBL oder ÜBA genannt - ergänzt im Handwerk die betriebliche Ausbildung. Ziel der überbetrieblichen Unterweisung in den gemeinsamen Lehrwerkstätten des Handwerks ist es, unabhängig von den Tätigkeitsschwerpunkten einzelner Ausbildungsbetriebe eine gleichmäßig hohe Ausbildungsqualität in der von den Ausbildungsordnungen geforderten Breite zu sichern.

Infrastrukturförderung an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Die Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) im Handwerk und in der Industrie, getragen von Kammern,  Innungen, Kreishandwerkerschaften und Verbänden, sind von herausragender Bedeutung für die duale Erstausbildung und die Höhere Berufsbildung in Nordrhein-Westfalen.  Aufgrund dieser besonderen Bedeutung unterstützen Land und Bund Infrastrukturmaßnahmen an ÜBS mit Fördermitteln.

Bildungsträgermaßnahmen in "Kein Abschluss ohne Anschluss"

Mit dem neuen Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang von der Schule in den Beruf in NRW“ (KAoA) erhalten die Schülerinnen und Schüler eine frühzeitige Unterstützung bei der Berufs- und Studienorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium. Ziel ist es, allen jungen Menschen möglichst rasch eine Anschlussperspektive nach der Schule zu eröffnen und unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Nordrhein-Westfalen führt mit KAoA als erstes Flächenland ein landesweit einheitliches und effizient gestaltetes Übergangssystem ein.

Einzelstipendien "let's go!" und "lift"

Die Stipendienprogramme „let’s go!“ und "lift!" sind Mobilitätsprojekte im Erasmus+-Programm der Europäischen Union. Sie bieten Auszubildenden aus dem Handwerk und gewerblich-technischen Auszubildenden aus dem IHK-Bereich bzw. Gesellen und Facharbeitern deren Abschlussprüfung nicht älter als 12 Monate ist, die Möglichkeit, individuell ein befristetes Betriebspraktikum im europäischen Ausland zu absolvieren. In der Regel ist ein Aufenthalt von 3 Wochen vorgesehen. Um ein erfolgreiches berufliches Lernen im Ausland zu ermöglichen, werden die Teilnehmer fachlich, sprachlich, interkulturell und pädagogisch vorbereitet und erhalten einen Zuschuss (länderabhängige Pauschalbeträge) für Reise- und Aufenthaltskosten.

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