SoloFit NRW (KOMPASS)

„SoloFit NRW“ - Förderung der Qualifizierung von Solo-Selbständigen im Rahmen des Programms „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)“

Über SoloFit NRW können sich Solo-Selbstständige eine individuelle Weiterbildung und Qualifizierung bis zu einem Höchstbetrag von 5000,- Euro (ohne MwSt. und Nebenkosten) zu 90 % nachgelagert erstatten lassen, maximal also 4.500, - Euro.
Das Projekt „SoloFit NRW“ wird als Bestandteil des Programms „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)   und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. 

Gefördert werden über KOMPASS Qualifizierungsmaßnahmen, durch die das Geschäftsmodell der Solo-Selbstständigen krisenfest und zukunftsfähig gestaltet werden soll und/oder die dazu dienen sollen die Bestandsfestigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells zu erhöhen.

Die LGH ist akkreditierte Anlauf- und Beratungsstelle für KOMPASS. Die Durchführung eines Beratungsgesprächs durch eine solche Beratungsstelle ist dabei eine der Grundvoraussetzungen für die Förderung und für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks. Unsere Beratungsstelle unterstützt die Solo-Selbständigen daher beifolgenden Schritten im KOMPASS-Förderverfahren:

  • Im gesamten administrativen Beantragungsprozess bis zur Erstellung eines Qualifizierungsschecks
  • Die Beratungsstelle prüft die Förderfähigkeit des Solo-Soloselbständigen und der vom Solo-Selbständigen vorgeschlagenen oder von der Beratungsstelle (alternativ oder ergänzend) herausgesuchten anbieterneutralen Empfehlungen zu passenden Qualifizierungsmaßnahmen
  • Sie erstellt nach Prüfung aller Voraussetzungen und Unterlagen den Qualifizierungsscheck für den Solo-Selbstständigen.

Unsere Beratungsstelle legt ihren Schwerpunkt insbesondere auf Solo-Selbstständige aus dem Handwerk in NRW, steht aber natürlich auch allen weiteren Solo-Selbstständigen in NRW und in ganz Deutschland offen.

Informationen zu Beratung, Förderung und Ablauf

(Stand: 22.07.2024)

+ Welche Voraussetzungen müssen Solo-Selbständige erfüllen?

Damit der Solo-Selbstständige seine Qualifizierungsmaßnahme gefördert bekommen kann, müssen beim Selbständigen/Freiberufler folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
  • Der Haupterwerb, also mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen nachweislich aus Solo-Selbstständigkeit stammen
  • Seit mind. 2 Jahren selbstständig am Markt (gemäß Gründungsdatum)
  • Beschäftigt nicht mehr als maximal 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitern (zum Beispiel eine Vollzeitkraft oder zwei Halbtagsbeschäftigte)
  • Keine Überschreitung des Höchstbetrags für Beihilfen (De-minimis)
  • Hat keinen Qualifizierungsscheck im Rahmen von “KOMPASS“ innerhalb der letzten zwölf Monate erhalten
  • Die Buchung der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt erst nach dem Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle und nach der Erstellung des Qualifizierungsschecks durch die Beratungsstelle

+ Welche Voraussetzungen muss die Qualifizierungsmaßnahme erfüllen?

Die ins Auge gefasste Qualifizierungsmaßnahme selbst muss bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Auch die Einhaltung dieser Kriterien wird von der Beratungsstelle überprüft:

  • Die Qualifizierung muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe des Schecks abgeschlossen und alle Unterlagen zur Bewilligung eingereicht sein
  • Die Qualifizierung muss im konkreten Einzelfall beruflich relevant sein
  • Es muss davon auszugehen sein, dass die Inhalte beruflich eingesetzt werden
  • Die Maßnahme muss zur Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und/oder zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des bestehenden Geschäftsmodell beitragen .

+ Welche Formen von Kompetenzerweb sind förderfähig?

Förderfähig sind Qualifizierungen zu einer großen Bandbreite an Kompetenzen. Die Qualifizierungen können der Förderung folgender Kompetenzen dienen:

  • Berufsspezifische fachliche Kompetenzen
  • Querschnittskompetenzen, die für eine Vielzahl von Berufen relevant sind
  • personale, soziale oder methodische Kompetenzen.

+ Welche Formate sind von der Förderung ausgeschlossen?

Grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind (keine abschließende Aufzählung!):

  • Einzelunterricht oder Pflichtqualifizierungen oder
  • reine Coachingleistungen, und reines Lernen mit Selbstlernmedien (gemischt mit anderen Unterrichtsformen unter bestimmten Voraussetzungen aber möglich)
  • Qualifizierungen zur Prävention, Gesundheitsförderung, Kunst & Kultur und Sprachunterricht, es sei denn, sie dienen gerade der eigenen Berufsausübung als Solo-Selbstständiger, sind also dafür eine konkrete fachliche Qualifizierung (z.B. man benötigt eine Sprache konkret bei der Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Übersetzer).
Noch ausführlichere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Rechtsgrundlagen erhält man auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums (insbesondere hilfreich: „FAQ für Soloselbständige“):

Weiterführender Link
+ Welche Voraussetzungen muss der Qualifizierungsanbieter erfüllen?

Auch an den Qualifizierungsanbieter werden zur Förderfähigkeit eine Reihe von Anforderungen gestellt, die vor der Vergabe des Qualifizierungsschecks von der Beratungsstelle überprüft werden:

  • Gesetzlich anerkannte Träger/Maßnahmen oder
  • Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell oder
  • Nachweis der Qualitätssicherung über Lehrpersonal, Kursplanung und Evaluation

+ Wie läuft das Verfahren ab?

Der Ablauf des Beratungsverfahrens bis zur Erstellung des Qualifizierungsschecks gestaltet sich im Schnellüberblick wie folgt:

  • Anlaufstelle auswählen: Kontakt mit uns aufnehmen! → Beratungstermin vereinbaren → hilfreiche Infos/Anleitungen erhalten → Online registrieren unter https://www.foerderportal-zeus.de
  • Termin Beratungsgespräch: konkretes Angebot auswählen → Förderfähigkeit überprüfen
  • Ergänzende Bearbeitung: Unterlagen checken → Unterlagen ergänzen → Belege einreichen
  • Finale Prüfung: Qualifizierungsscheck erhalten → Weiterbildung selbst buchen und starten

Weiterführender Link

 

Ergänzende Informationen:
Kurzer Erklärfilm zum ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS:

 

Förderrichtlinie KOMPASS:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?0&year=2022&edition=BAnz+AT+14.10.2022

FAQ für Soloselbstständige (PDF-Download):
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_faq_solo_selbststaendige.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Für weitere Informationen und die Vereinbarung von Beratungsterminen nehmen Sie gerne Kontakt auf mit:

Aleksandar Vasic
SoloFit NRW - Anlaufstelle KOMPASS
0211/30108 – 480
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

KOMPASS ist ein ESF-Plus-Programm für Solo-Selbstständige aller Berufsfelder, das durch das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert wird.

Um ein besonders umfassendes und flächendeckendes Beratungsangebot gewährleisten zu können, kooperiert die Landesgewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH) mit der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld im Projekt sowie mit der Projektgesellschaft der IHKn in NRW (IBP).

Das Projekt „SoloFit NRW“ wird im Rahmen des Programms „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert

 

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