Meisterprämie NRW
Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den fachlich und zeitlich anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund, die Europäische Union und andere Institutionen unterstützen Handwerkerinnen und Handwerker auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und auch danach noch auf vielfältige Weise. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme.
Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den fachlich und zeitlich anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.
Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie. Durch die Neufassung der Meistergründungsprämie wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bietet erweiterte Förderung und höhere Zuschüsse für Gründerinnen und Gründer
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen fördert gemeinsam mit der Europäischen Union mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft die nachhaltige Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen.
Neben den Förderprogrammen, die die LGH für das Handwerk in Nordrhein-Westfalen abwickelt, können Gründer und bestehende Handwerksunternehmen weitere Förderungen in Anspruch nehmen. Für Letztere kommt unter Umständen die Potenzialberatung NRW in Frage. Existenzgründer und „Jung-Unternehmer" (bis drei Jahre nach der Gründung) mit vergleichsweise hohem Kapitalbedarf wiederum können den StarterScheck Handwerk NRW nutzen, eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.