Weitere Förderprogramme
Neben den Förderprogrammen, die die LGH für das Handwerk in Nordrhein-Westfalen abwickelt, können Gründer und bestehende Handwerksunternehmen weitere Förderungen in Anspruch nehmen. Für Letztere kommt unter Umständen die Potenzialberatung NRW in Frage. Existenzgründer und „Jung-Unternehmer" (bis drei Jahre nach der Gründung) mit vergleichsweise hohem Kapitalbedarf wiederum können den StarterScheck Handwerk NRW nutzen, eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.
Allerdings ist es für den Außenstehenden häufig schwierig, den Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu behalten bzw. zielgenau das richtige Programm zu finden. Nutzen Sie deshalb den Rat der Berater Ihrer Handwerkskammer oder Ihres Fachverbandes, die sich nahezu täglich mit diesen Themen befassen.
Außerdem gibt es zahlreiche gute Informationsangebote im Internet. Eine Auswahl mit entsprechenden Links finden Sie hier:
Beratungscenter Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 91741-4800
Fax: 0211/ 91741-9219
oder
Beratungscenter Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Tel.: 0251/ 91741-4800
Fax 0251/ 91741-2666
Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
Bundesministerium für Wirtschaft
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft eine Hotline für Mittelständler geschaltet. Kleine und mittlere Unternehmen können sich dort in Finanzierungs- und Förderfragen telefonisch beraten lassen. Unter Telefon 01888 615 8000 geben Experten der KfW-Mittelstandsbank, des Ministeriums, der Sparkassen sowie der Genossenschaftsbanken Auskunft.
Weitere Ansprechpartner finden Sie bei der
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 74 31-0
Fax: 069 / 74 31 29 44
Info-Line: 01801 241124 zum Ortstarif von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr