Beratungsprogramm Wirtschaft
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bietet erweiterte Förderung und höhere Zuschüsse für Gründerinnen und Gründer
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen fördert gemeinsam mit der Europäischen Union mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft die nachhaltige Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen.
Was wird gefördert?
- Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb
- Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie vor dem Übergang zum Haupterwerb eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens.
- Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
- Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können spezielle Beratungen gefördert werden:
- von Migrantinnen oder Migranten der ersten Generation, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen,
- von Personen mit anerkannter Behinderung, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen,
- zur besseren betrieblichen Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es können nur Beratungen von unabhängigen Beratern gefördert werden, die über eine entsprechende Erfahrung und Sachkunde - d.h. über eine qualifizierte Ausbildung und/oder Berufserfahrung und eine mehrjährigen Erfahrung in der Beratung von Unternehmen - verfügen und dies gegenüber der LGH oder der IBP nachgewiesen haben. Grundlage für den Nachweis ist u.a. das sogenannte pdf Beraterprofil (242 KB)
Welchen Umfang und welche Höhe hat die Förderung?
Auszug aus der Richtlinie:
Der Umfang der förderfähigen Beratungstagewerke bemisst sich nach der Art des förderfähigen Vorhabens:
Für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen können bis zu sechs Beratungstagewerke sowie für Beratungen zu Betriebsübernahmen bis zu acht Beratungstagewerke gefördert werden.
Für Beratungen zum Übergang einer Gründung im Nebenerwerb zum Haupterwerb können bis zu vier Beratungstagewerke gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt 50 % des pauschalen Beratungstagewerksatzes von 1.020 Euro, mithin 510 Euro je Beratungstagewerk. Bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen und ein neues Kleinstunternehmen gründen möchten, kann der Zuschuss auf 80 % des pauschalen Beratungstagewerksatzes, mithin 816 Euro je Beratungstagewerk erhöht werden.
Weitere Information
Bei Zirkelberatungen (nur über IBP) kann der Zuschuss bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, auf 90 % des pauschalen Beratungstagewerksatzes, mithin 918 Euro je Beratungstagewerk erhöht werden.
Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde: zwei Beratungstagewerke von den beantragten 6 bzw. 8 TW. Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können spezielle Beratungen mit max. zwei Beratungstagewerken gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens achtzehn Jahre alt sind und beabsichtigen, in Nordrhein-Westfalen
- ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen,
- ein gewerbliches Einzelunternehmen zu übernehmen oder
- ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
- sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen oder
- vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
Vor der Antragstellung ist ein persönliches Kontaktgespräch bei einer für das Programm zugelassenen pdf Regionalen Anlaufstelle (245 KB) zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für die Beratung vorgesehene Berater teilnehmen.
Links und Downloads
Link zur Antragstellung:
https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: