Geschäftsbeziehungen UK

Haben Sie Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in Großbritannien? Liegen diese zur Zeit auf Eis?

Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU, das Ende 2020 geschlossen wurde, regelt, wie nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gemeinsame Handelsbeziehungen und der Austausch von Dienstleistungen fortgesetzt werden können. Die Dienstleistungsfreiheit, die wir in der EU schätzen gelernt haben, gilt allerdings nicht mehr: zur Einreise nach Großbritannien zur Erbringung von Dienstleistungen (Montage, Werklieferung, Leistung an Privatkunden) ist nun eine Genehmigung, in der Regel ein Visum, erforderlich.

Ohne Visum können Sie einreisen, wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeiter bereits vor 1.1.2021 in UK tätig waren. Bis 30.06.2021 können Sie hierfür eine Grenzarbeiter-Erlaubnis beantragen: pdf Merkblatt Frontier Worker Permit (UK) (153 KB)

Sind Sie unsicher, welche Regelungen für Ihr Unternehmen gelten und haben Sie Beratungsbedarf? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei, durch die nicht ganz einfachen Regelungen des Brexit-Handelsvertrags zu navigieren, damit SIe Ihre Aktivitäten in Großbritannien hoffentlich bald wieder aufnehmen können

Die LGH ist als Dienstleister angeschlossen an das European Enterprise Network (EEN). Das Enterprise Europe Network ist mit Vertretungen in mehr als 60 Ländern das weltweit größte Netzwerk von Informations- und Beratungsstellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Ansprechpartner des Enterprise Europe Network in Nordrhein-Westfalen ist das Konsortium NRW.Europa.

Ansprechpartner/innen KMU Feedback

Almut Schmitz Leiterin Koordinierungsstelle Außenwirtschaft 0211-30108-450 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Küter, Kristin Projektreferentin Koordinierungsstelle Außenwirtschaft 0211-30108-451 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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