Evaluierung des europäischen Beihilferechts
Die Europäische Kommission überprüft das europäische Beihilferecht. Am 07. Januar 2019 gab sie bekannt, dass sie mehrere beihilferechtliche Leitlinien und Verordnungen zwecks eingehender Evaluierung um zwei Jahre, bis Ende 2022, verlängern wird. Das betrifft die De-minimis-Verordnung, die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie unter anderem auch die Leitlinien für Regionalbeihilfen und für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie.